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   VGH Bayern, 09.05.2011 - 4 ZB 11.726   

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https://dejure.org/2011,23267
VGH Bayern, 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 (https://dejure.org/2011,23267)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 (https://dejure.org/2011,23267)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - 4 ZB 11.726 (https://dejure.org/2011,23267)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausschluss vom aktiven Feuerwehrdienst; fehlende Eignung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayFwG
    Feuerwehrrecht: Ausschluss vom freiwilligen Feuerwehrdienst | Freiwillige Feuerwehr; Ausschluss vom aktiven Dienst; Eignung für den Feuerwehrdienst; Zuverlässigkeit; Gefahrengemeinschaft der Feuerangehörigen; Funktionsfähigkeit der Feuerwehr

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayFwG
    Feuerwehrrecht: Ausschluss vom freiwilligen Feuerwehrdienst | Freiwillige Feuerwehr; Ausschluss vom aktiven Dienst; Eignung für den Feuerwehrdienst; Zuverlässigkeit; Gefahrengemeinschaft der Feuerangehörigen; Funktionsfähigkeit der Feuerweh

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss aus Freiwilliger Feuerwehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende charakterliche Eignung: Ausschluss von Freiwilliger Feuerwehr zulässig

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2011 - 4 ZB 11.726
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (siehe dazu BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2011 - 4 ZB 11.726
    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (siehe dazu BVerfG vom 21.1.2009 JZ 2009, 850/851; vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163/1164).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.05.2011 - 4 ZB 11.726
    Die Rüge unzureichender Sachaufklärung stellt kein Mittel dar, um insbesondere das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen in der mündlichen Verhandlung zu kompensieren (BVerwG vom 3.7.1998 6 B 67.98 â?¹jurisâ?º).
  • VGH Bayern, 13.09.2018 - 4 ZB 17.1387

    Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Er umfasst, wie § 8 AVBayFwG zeigt, verschiedene Aspekte in der Gestalt der körperlichen, geistig-seelischen und charakterlichen Eignung, zu der auch die in § 8 Satz 1 AVBayFwG gesondert erwähnte Zuverlässigkeit für den Feuerwehrdienst gehört (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2011 - 4 ZB 11.726 - juris Rn. 10; Schulz, PdK, Art. 6 BayFwG Nr. 3.1.3.).
  • VG Gießen, 18.02.2019 - 4 K 2608/18

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    OVG, Beschluss vom 24.08.2015 - 11 LA 313/14 - DÖV 2015, 979 = Rn. 8, juris; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 - Rn. 12, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.05.2012 - 5 B 300/11 - Rn. 9, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 - Rn. 10, juris).
  • VG Gießen, 18.02.2019 - 4 K 2613/18

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    OVG, Beschluss vom 24.08.2015 - 11 LA 313/14 - DÖV 2015, 979 = Rn. 8, juris; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 - Rn. 12, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.05.2012 - 5 B 300/11 - Rn. 9, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 - Rn. 10, juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2015 - 11 LA 313/14

    Ausschluss; Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Vertrauensverhältnis

    Ein erfolgreicher und reibungsloser Feuerwehreinsatz, bei dem es gerade auf jedes einzelne Mitglied ankommen kann, wäre nicht gewährleistet, wenn die Mitglieder auf Grund zerrütteter Verhältnisse die weitere Zusammenarbeit mit anderen oder die im Einsatzfall angetragene notwendige Übernahme von Aufgaben ablehnen (vgl. zum insoweit vergleichbaren Landesrecht: OVG Sachsen, Beschl. v. 23.5.2012 - 5 B 300/11 -, juris, Rn. 9; Bay. VGH, Beschl. v. 9.5.2011 - 4 ZB 11.726 - juris, Rn. 10).
  • VG München, 22.08.2016 - M 7 SE 16.2739

    Sofortige Entbindung vom freiwilligen Feuerwehrdienst wegen Strafen

    Ebenso wenig kann die fehlende Eignung durch Verdienste und Auszeichnungen kompensiert werden (vgl. BayVGH, B. v. 9. Mai 2011 - 4 ZB 11.726 - juris Rn. 7).
  • VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    OVG, Beschluss vom 24.08.2015 - 11 LA 313/14 - DÖV 2015, 979 = Rn. 8, juris; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 - Rn. 12, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 23.05.2012 - 5 B 300/11 - Rn. 9, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 09.05.2011 - 4 ZB 11.726 - Rn. 10, juris).
  • VG Bayreuth, 01.04.2021 - B 1 S 21.259

    Widerruf der gemeindlichen Bestätigung des Feuerwehrkommandanten, Sonstige

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht in seinem Beschluss vom 9. Mai 2011 - 4 ZB 11.726 (BeckRS 2011, 32930 Rn. 10) insbesondere als ungeeignet an, wer seine Kameraden in massiver Weise vor Dritten der Begehung von Straftaten bezichtigt, ohne dass hierfür greifbare Belege vorliegen, da er das im Feuerwehrdienst zwingend erforderliche gegenseitige Vertrauensverhältnis so nachhaltig zerstöre, dass der Schluss auf seine fehlende Eignung zwingend ist.
  • VG München, 18.07.2023 - M 13 K 22.5935

    Entbindung vom Feuerwehrdienst, keine fehlende charakterliche oder psychische

    Er umfasst, wie § 8 AVBayFwG zeigt, verschiedene Aspekte in der Gestalt der körperlichen, geistig-seelischen und charakterlichen Eignung, zu der auch die in § 8 Satz 1 AVBayFwG gesondert erwähnte Zuverlässigkeit für den Feuerwehrdienst gehört (vgl. BayVGH, B.v. 9.5.2011 - 4 ZB 11.726 - juris Rn. 10; Schulz, PdK, Art. 6 BayFwG Nr. 3.1.3.).
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